Persönliches Budget (§29 SGB IX)
Unterstützung im Alltag mit dem Schwerpunkt beruflicher (Wieder-) Einstieg für Personen, die Grundsicherung, EM Rente, Eingliederungshilfe oder Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld beziehen und einen individuellen Unterstützungsbedarf haben.
Es gibt die Möglichkeit eine Kostenübernahme im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine soziale Dienstleistung und Alltagsbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB XII §§ 53/54 (ASP) mit dem Schwerpunkt des (Wieder-) Einstiegs in Arbeit und Beschäftigung.
Dies kann durch einen Antrag unter Darlegung des individuellen Bedarfes und dessen Bewilligung erfolgen. Für ein unverbindliches Gespräch zum Verfahren und zur Antragstellung stehe ich gerne zur Verfügung.